Einnahmen, Einkünfte und Einkommen


Einnahmen, Einkünfte und Einkommen

Disclaimer: Hier geht es nur um eine grobe Einordnung von Begriffen, nicht um rechtlich oder steuerrechtlich verbindliche Informationen. Wer die benötigt, informiert sich bitte bei einem Spezialisten.

Bei uns geht es (fast) immer um “Einnahmen”. Warum “fast” erkläre ich am Ende des Textes. Versprochen! 😉

Warum ist das wichtig? Ganz einfach: Es gibt im Zusammenhang mit dem Erwerb von Geld mehrere sehr ähnliche Begriffe. Diese Begriffe werden oft so verwendet, als würden sie das Gleiche bedeuten. Das stimmt aber nicht!

Daher gehe ich hier generell auf die wesentlichen Begriffe “Einnahmen”, “Einkünfte” und “Einkommen” ein.

Einnahmen

sind der Zufluss an Geld (oder auch geldwerten Vorteilen). Das können das Bruttogehalt eines Angestellten sein, Betriebseinnahmen eines Selbständigen, Gewinne aus einem Unternehmen oder auch Kapitalerträge wie z.B. Zinsgutschriften sein.

Einkünfte

sind das Ergebnis aus der Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben. Sie können daher positiv oder negativ sein.

Einkommen

ist die Summe aller Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten abzüglich Freibeträge, außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben. Durch diese Verrechnung ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.

In steuerlicher Hinsicht gibt es sieben Einkunftsarten

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  6. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  7. Sonstige Einkünfte


Nr. 1 bis Nr. 3 sind hierbei Gewinneinkünfte oder auch betriebliche Einkünfte


1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

erzielen z.B. Landwirte, Gärtner, Forstwirte und Ähnliche

2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit

erzielen Freiberufler wie z.B. Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Künstler, Autoren etc. Auch Geschäftsführer einer GmbH können dazu gehören, falls sie an der GmbH wesentlich beteiligt sind.

3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

erzielen alle sonstigen gewinnorientierten Tätigkeiten. Das sind z.B. Gewerbebetriebe wie Tischlereien, Handelsbetriebe oder Dienstleister. Die Einkünfte werden hierbei über den Gewinn ermittelt (Betriebsausgaben werden von den Betriebseinnahmen abgezogen).

Nr. 4 bis Nr. 7 sind Überschusseinkünfte oder auch außerbetriebliche Einkünfte.


4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

erzielen Arbeitnehmer, die klassischen Arbeiter und Angestellten. Diese Einkünfte werden in der Regel direkt in Form der Lohnsteuer besteuert.

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen

entstehen z.B. durch Zinserträge (Wertpapiere, Dividenden, Verkauf von Aktien etc.). Steuerlich greift hier die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% (bei Sparbüchern u.ä.) oder 27,5% (alle anderen Kapitalerträge). Bei der Einkommensteuer werden diese Einkünfte, falls sie in Deutschland erwirtschaftet werden, nicht weiter berücksichtigt. Falls nicht, werden sie in der Einkommensteuer mit 25% bzw. 27,5% berücksichtigt.

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

entstehen insbesondere durch die Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen. Untervermietungen zählen auch dazu.

7. Sonstige Einkünfte

entstehen aus (fast!) allem anderen. Z.B. durch den privaten Verkauf von Grundstücken (fix besteuert mit 30% Immobilienertragsteuer), gelegentliche Leistungsvergütungen wie einmalige Provisionen, Renten oder auch private Spekulationsgeschäfte mit Gold, Silber oder anderen Dingen. Letztere sind solche, bei denen zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr vergeht. Also Vorsicht dabei 😉

Und dann gibt es noch Möglichkeiten, die irgendwie zu all dem nicht zählen. Die ich allerdings für sehr interessant halte. Und zwar, weil sie eben nicht zu den von der Steuer üblicherweise erfassten Einnahmequellen zählen. Mit manchen beschäftige ich mich hier nur, weil ich sie ins Bewusstsein rufen möchte.

Daher:

8. Weitere Einnahmequellen

können all die Dinge sein, die zwar geldwerte Vorteile schaffen, aber nicht unbedingt als Einnahme gelten oder dem Einkommen hinzugezählt werden. Das können Sparpotenziale sein (nein, Geiz ist nicht immer geil, ich weiß 😉 ), das geschickte Kombinieren von steuerlichen Identitäten, der Aufbau von intelligenten Gesellschaftsstrukturen oder auch nicht steuerlich relevante Einnahmen. Davon gibt es ja auch einige.

Wir beschäftigen uns mit allen Einkunftsarten außer der Nr. 4, den nichtselbständigen Einkünften

Die nichtselbständigen Einkünfte werden bestenfalls im Ansatz Thema sein. Hierfür gibt es bereits äußerst viele sehr gute Quellen im Netz. Dazu aber später an anderen Stellen mehr.

Die Konzentration wird immer auf den Einnahmen bzw. den Einnahmequellen ruhen. Die Ausgabenseite werden wir uns nur dann ansehen, wenn es besondere Gründe dafür geben sollte. Z.B. falls durch bestimmte Maßnahmen die Einnahmen geschützt werden können. Meist ist das der Fall, wenn bei Ausgaben, Einkauf und Steuern gespart werden kann. Oder nennen wir es netter: “optimiert werden kann”.

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